EM Pakete

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Hilfe' wurde von Sansibar gestartet, 20 Juni 2016.

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  1. **Zicke83**

    **Zicke83** Laufenlerner

    sind da eigentlich die steine wie im schwarzmarkt drinne?
     
  2. Sansibar

    Sansibar Forenprofi

    ja
     
  3. ♔•ѕαĸrιleɢ•♔

    ♔•ѕαĸrιleɢ•♔ Nachwuchs-Autor

    Es gibt net die Schwarzmarktdesigns. Es sind die Designs von der EM 2012 enthalten & da sind andere Steine enthalten.
     
  4. PROМETHEUS

    PROМETHEUS Admiral des Forums

    Ich kann nur raten macht sofort Gebrauch von eurem Widerspruch. Tretet vom Kauf zurück (natürlich nicht bei paysafe).

    Wann und wie BP das auf die Reihe bekommt weiß Niemand. und dann könnte es sein dass die Frist abgelaufen ist. BP selbst erstattet nur sehr sehr ungern bereits getätigte Käufe. Daher per e-mail und Brief den Widerspruch einreichen. Alle 16x2012 Country Ships müssten normalweise zurückgebucht werden, und durch 24x2016 Country Ships ersetzt werden.

    Und noch eins, falls das Paket wieder zu erwerben ist - (mit dem richtigen Inhalt zu erwerben ist):
    Aus den 24x2016 Country-Ships sind 3xLevel15 und 3xLevel16 Edelsteine zu erreichen beim Schleifen.
     
    zwergnase und ^^сволочь^^ gefällt dies.
  5. reklov69(OH)

    reklov69(OH) Foren-Grünschnabel

    Leider liegst du hier falsch, folgende Antwort kam vom Support:

    bei dem Auszug aus den AGB bezieht sich nur auf Premium-Pakete. Im Payment wird während des Bezahlvorgangs allerdings ein Hinweis angezeigt, der besagt, dass man mit dem Abschluss der Bestellung auf das Widerrufsrecht verzichtet. Somit ist es nicht möglich, eine Bestellung im Nachhinein zu stornieren.
     
  6. Sansibar

    Sansibar Forenprofi

    Na na na... Ob das der Verbraucherschutz so gern sieht...
     
  7. reklov69(OH)

    reklov69(OH) Foren-Grünschnabel

    Das wäre sehr interessant es herauszufinden. Somit sollte jeder bei einem Kauf in Zukunft bedenken, egal was ihr dafür bekommt ihr könnt es nicht rückgängig machen und habt keine Rechte.
     
  8. PROМETHEUS

    PROМETHEUS Admiral des Forums

    Selbstverständlich kann man es rückgängig machen, da anfänglich von den 24xEM Schiffen 2016 samt Steinen die Rede war. Der Inhalt der Ware war aber gänzlich anders.
    Die Frage ist nur:
    Lohnt es sich wegen 50€/100€ zum Anwalt zu rennen?

    Der Verbraucher Widerruf ist fester Bestandteil des BGB's,...§312,355,356,357.

    Keine AGB Formulierung steht über dem BGB. Ganz besonders nicht hier, da hier zu 99,9% Waren an Endverbraucher verkauft werden.

    Zumal ist es auch seit Sommer 2014 so, daß bei jedem Kaufabschluss an den Endverbraucher eine Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular bereit gestellt werden muss.
     
  9. Sansibar

    Sansibar Forenprofi

    Ist das denn hier der Fall? Also gibt es auch hier so eine Widerrufsbelehrung? Weil ansonsten würde ich das mal dem Verbraucherschutz stecken und der ist in HH ja nicht gerade zimperlich ^^
     
  10. PROМETHEUS

    PROМETHEUS Admiral des Forums

    Selbstverständlich ist das hier der Fall.
    BP hat ab 07.2014 den e-mail Kaufbeleg/Bestellbestätigung mit folgendem Zusatz ergänzt:
    "Deine Bestellung unterliegt den AGB.
    Besonderer Hinweis: Mit der sofortigen Ausführung der Leistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht."

    und genau dieser Hinweis kommt auch beim Bestellvorgang:
    [​IMG]

    Zum Einem "müsste" dieser Hinweis explizit jedes Mal bei Kauf einer Ware angeklickt/bestätigt werden, da jedes Rechtsgeschäft einzeln zu bewerten ist.
    Zum Anderem geht BP davon aus, wenn eine Ware geliefert wird, und diese Ware der Kunde/Verbraucher vor tatsächlicher Bankbelastung und Bankgutschrift seitens der Verkäufers erhält, das dies automatisch dem Verzicht des Widerrufsrechts entspricht. Dies ist lediglich eine Interpretation seitens BP.

    Und ein ganz entscheidender Punkt ist, das zwar BP alle möglichen Zahlungsmethoden anbietet, aber nur in einigen Fällen sich auch wirklich eine Kauf-Erstattung durchführen läßt. Und dieser Erstattungsprozess wäre ein erheblicher Arbeitsaufwand.

    Wenn ich z.B. schreibe "sehr sehr ungern", dann meine ich auch genau das.

    Ich kann nur sagen "wir" schicken per e-mail (pdf Anhang), und auch per Paket jedes mal die Widerrufsbelehrung, und auch das Widerrufsformular/Rücksendeformular mit.
    Und zahlt Einer per Paysafe, und ist mit der Ware nicht zufrieden, dann lassen wir uns die Bankverbindung zwecks Rückerstattung durchgeben.
    Z. B. bin ich seit einiger Zeit Kunde eines seriösen Onlineanbieters/Internetverkäufer, und auch dieser schickt mit jedes mal Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular mit - bei jedem einzelnen Kauf, auch wenn ich das 30-mal bestelle.

    Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, das es durchaus Unternehmen gibt welche den Endverbraucherschutz ernst nehmen.

    Auf ein gesetzlich vordefiniertes Verbraucherrecht per einmaligen "AGB-Klick" zu verzichten, kann per Anwalt zurecht gerückt werden.
    Aber wie bereits erwähnt, oft lohnt der Aufwand nicht.

    Man muss sich doch einfach nur mal vorstellen, dass jedes Unternehmen seine eigenen AGB's hat,...diese "selbst-erfundenen" AGB's stellen nicht zwangsläufig auch EU-Recht/deutsches Recht da. Ändert sich der Gesetzestext - müssen auch die AGB's rechtskonform angepasst werden - und Niemals umgekehrt.

    Bei diesem Game weiß auch ein Jungpirat nach einem halbem Jahr das jedes neue Eventupdate mit Fehlern behaftet ist, jedem Update/Upgrade folgt mindestens ein Fix, und neue Payment-Pakete stellen hier auch keine Ausnahme da.

    Da man den Laden irgendwann kennt, gibt es auch Methoden um "Neues" zunächst mal "anzutesten",...
     
    Sansibar gefällt dies.
  11. tibicus

    tibicus Board Administrator Team Seafight

    Moin,

    die eigentliche Entschädigung ist angekündigt, aber aufgrund der entsprechenden Fragen zum Widerruf etc. habe ich das mal an eine höhere Instanz weitergeleitet und warte auf Antwort.

    Bis dahin closed

    Gruß
     
  12. tibicus

    tibicus Board Administrator Team Seafight

    Moin,

    folgende Antwort habe ich vom Support erhalten.

    Dies ist die offizielle Antwort, was man damit nun anfangen kann oder auch nicht ist euch überlassen, da es hier im Forum keine weitere Auskunft zu Rechtsfragen gegenüber Bigpoint gibt. Gegebenenfalls könnt ihr euch natürlich an die Rechtsabteilung von Bigpoint wenden.

    Gruß
     
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