14 Tage Sperrungen bei Fremdprogrammen ok ?

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Userecke' wurde von Experte007 gestartet, 20 Februar 2017.

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  1. k95139zi

    k95139zi Admiral des Forums

    aus Beitrag # 58: Es geht hier nicht um einen Rat für BP sondern um eine sachliche Diskussion zwischen zwei Usern.

    Bei der Darstellung von Sachverhalten nehme ich mir die Freiheit, nachvollziehbare Beispiele einzufügen. Das gilt auch für den Begriff "Plagiat". In meinen Augen ist ein "Bot" ein Werkzeug, dass automatisiert Spielerverhalten nachempfindet. Die Grundlage für ein solches Programm ist das vom ursprünglichen Eigentümer und dessen Team kreierte Spiel "Seafight". Alle Veränderungen - wenn diese nicht vom Anbieter des Spiels selbst kommen - sind Plagiate.

    Zitat: Es ist also nicht möglich eine Vertragsstrafe einzubauen, insbesondere wenn ein Verstoß keine Straftat darstellt. Zitatende

    Hier irrt lediglich der Laie ;). Je nach Auslegung, ist der Gebrauch nicht autorisierter "Zusatzprogramme", sehr wohl strafwürdig. Letztendlich greift der § 263 StGB.edit: von mir aus auch der § 263a StGB - Computerbetrug

    Betrug ist ein Vorsatzdelikt und führt bei Verurteilung regelmäßig zu einem Eintrag im pol. Führungszeugnis. :rolleyes:

    Ein möglicher Schadensersatz ergibt sich zivilrechtlich aus § 823 i.V.m. § 263 StGB
     
    Zuletzt bearbeitet: 9 März 2017
    ~tigerente~ gefällt dies.
  2. Cigus

    Cigus Laufenlerner

    Ich merke schon du kennst dich mit den Paragraphen aus. Jedoch stellt sich mir die Frage in welcher Form hierbei Betrug im strafrechtlichen Sinn vorliegt. Es wäre super wenn das so einfach wäre, allerdings nehmen die Zusatzprogramme nur auf Dinge Einfluss die sich erspielen lassen. Eventuell kannst du mir da auf die Sprünge helfen.
    Eine Schadenersatzforderung wird aber vermutlich auch schwer, weil ein konkreter Schaden beziffert werden muss. Die Fälle die man dazu findet gingen i.d.R. nicht vor Gericht durch.
     
  3. _HooLs_

    _HooLs_ Forenprofi

    Aber wer kauft den die ganzen BMs, wenn es die nicht mehr geben soll? :rolleyes::D:D:D
     
  4. k95139zi

    k95139zi Admiral des Forums

    Könnte Dir weiterhelfen. Allerdings arbeite ich nicht "pro bono".

    Und nur Klaviere sind schwer ;). Schadensersatzforderungen dagegen nicht. Da bedarf es lediglich einem angemessenen Aufwand durch den Betreiber dieses Spieles, um durch Verknüpfung von Onlinezeiten in Verbingung mit dem Zeitpunkt der Acc-Erstellung, ein Blick auf die Paymentkäufe und u.a. die Möglichkeiten die der Acc durch die Ausbaustufen überhaupt hat. Schwierig ? Ja, aber nicht unmöglich ;)
     
  5. Ahoi,

    also bei so vielen falschen Äußerungen fühle ich mich regelrecht dazu gezwungen, ein paar klare Worte dazu zu schreiben.

    1.) Zum Thema Plagiat:

    Ein Plagiat (von dem französischen Wort plagiaire, zu deutsch "Dieb geistigen Eigentums") ist die Anmaßung fremder geistiger Leistungen.

    Ein sog. "Bot" verändert weder den Spieleinhalt oder sonstige Spieleelemente des Unternehmens Bigpoint noch maßt es sich fremdes geistiges Eigentum an. Ein solches Drittanbieterprogramm ist demnach schon semantisch kein Plagiat. Es ist folglich absurd hier von einem Plagiat zu sprechen.


    2.) Zum Thema Strafbarkeit

    Anbetracht Ihrer aberwitziger Beiträge bezüglich juristischer Fragestellungen, drängt sich mir unweigerlich die Frage auf, wer hier der (juristische) Laie ist?

    Es greift der § 263 StGB? Hier stellt sich schon zu Anfang die Frage der Einschlägigkeit der Norm des § 263 StGB gegenüber des § 263a StGB (Computerbetrug). Bei der Verwendung eines "Bots" wird kein Mensch getäuscht (Anwendungsbereich des § 263 StGB) sondern lediglich ein Programm, das unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (= Ich, ein Mensch, gebe Tastenbefehle persönlich ein) einem Irrtum unterliegt. Allerdings scheitert eine Strafbarkeit gem. § 263a Abs. 1 StGB unter Ermangelung der weiteren Tatbestandsvoraussetzungen. Im Übrigen würde es mich doch sehr interessieren, worin Sie das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "Vermögensverfügung" erfüllt sehen wollen, welches zwingende(!) Tatbestandsvoraussetzung von § 263 StGB ist. Mir erschließt sich eine solche nicht. Zudem ist schon sehr fraglich, worin ein konkreter und kausal durch die Täuschung verursachter Vermögensschaden überhaupt bestehen solle. Selbst wenn man einen solchen jedoch bejahen möchte, so scheitert es jedenfalls im subjektiven Tatbestand bei der Bereichungsabsicht, welche eine Stoffgleichheit zwischen dem Vermögensvorteil des Betrügers und dem Vermögensschaden des Betrogenen verlangt.

    Auch diese Aussage ist schlicht eine unpräzise Angabe eines Laien. Während § 823 Abs. 1 BGB eine selbständige Anspruchsgrundlage darstellt, befindet sich in § 823 Abs. 2 S. 1 BGB eine Rechtsfolgenverweisung auf § 823 Abs. 1 BGB. Die Tatbestandsvoraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Gesetz, gegen welches verstoßen wurde. Schon vom Wortlaut herrührend bedarf es demnach lediglich bei § 823 Abs. 2 BGB eine Verbindung mit einem sog. Schutzgesetz i.S.v. Art. 2 EGBGB. Im Übrigen hat auch der § 263 StGB mehrere Absätze.



    Bei den immer wieder fadenscheinigen Aussagen und der Verbreitung von Halbwahrheiten oder schlimmstenfalls von totalem Nonsens bezüglich juristischer Angelegenheiten von sog. selbsternannten Juristen kann man einfach nur immer wieder den Kopf schütteln. Bei ebendiesen scheint immer alles so simpel und glasklar zu sein.

    Da frage ich mich doch allen ernstes manchmal, wofür ich - wie üblich in diesem Studienfach - 5 Jahre Rechtswissenschaften an einer renommierten bayerischen Universität studiert habe, die ungeheure Leistung eines bayerischen ersten juristischen Staatsexamens mit Prädikat absolvierte und mich nun auch noch zwei Jahre in der Referendarsausbildung befinde um im Juni 2018 mein zweites juristisches Staastexamen ablegen zu dürfen, wenn es doch anscheinend so einfach ist, einen gegebenen Sachverhalt unter allen jeweils einschlägigen und in Frage kommenden Rechtsnormen zu subsumieren.

    In diesem Sinne noch einen angenehmen Abend.

    Gruß


     
  6. ToDeSScHiFF™[†Δ†]

    ToDeSScHiFF™[†Δ†] Forenhalbgott

    irre..:p:p:p:p
     
    k95139zi gefällt dies.
  7. ♠ĐΘШИТІМΞ♠[C]

    ♠ĐΘШИТІМΞ♠[C] Nachwuchs-Autor

    Nabend zusammen,

    sehr interessante Runde geworden das ganze hier... :D

    Ich finde es super, dass sich hier mal der ein oder andere an der Diskussion beteiligt, den man sonst nie ließt. Ebenso super, dass es nun Spieler anzieht, die hier mit Fachwissen (ich hoffe das ist so) um sich schießen und die "Bekannten" mal richtig in die Pfanne brettern mit Paragraphen.

    Ich muss kurz was loswerden:
    Das war großartig mit den Gesetzesbuchwälzern zerballert...


    Aber nun mal das andere:
    @JohnRackham das Discord kam mit Dir zusammen wenn ich da richtig liege, falls nicht korrigiere mich. Es ist eine externe, nicht an Bigpoint angeknüpfte Plattform für Diskussionen zum Thema Seafight.
    Welche Bedeutung hat dann dieses Forum, wo auch Entwickler, Gamedesigner, QA etc. Zugriff haben? Es wird doch hoffentlich nicht die Passwortpolicy sein, die Unmut erzeugt....:rolleyes:

    Wenn Du/Ihr mit Discord arbeiten wollt, so finde ich es ebenso wichtig, eine "Single-Sign-On"-Verbindung mit den Bigpointcredentials eines jeden Spielers zu prüfen. Über SSL eine gesicherte Verbindung anknüpfen sofern machbar und badaboom badabang läufts.
    Einen "Discord-Server" könnt Ihr euch auch InHouse hinstellen, wahrscheinlich wirds dann wohl aber eher eine OpenSource-Geschichte wegen Lizenzen usw wenn das überhaupt geht (ich habe nicht nachgesehen).

    Schlussendlich möchte ich nur wissen von Dir:

    Welche Art von Informationen werden dort gestreut?
    Verpasst ein jeder User etwas, der dort nicht angemeldet ist?
    Warum wird es nach "extern" verlagert??

    Grüße,
    Phil
     
  8. k95139zi

    k95139zi Admiral des Forums

    OвєяSραℓтPιℓz™ - lässt sich der Name von Haarspalterei ableiten ? :D

    Justiza trägt bekanntermaßen eine Augenbinde. Bei Dir - oder wie von "Ihnen" als Anrede scheinbar gewünscht - sehe ich lediglich einen Piraten im Anzug, der berufbedingt auch eine Augenklappe trägt ;).

    Ich fühle mich geehrt, dass ein Absolvent einer " renommierten bayerischen Universität" sich dazu herablässt, uns an seinem - lediglich im Hörsaal erworbenen Fachwissen ( wohlgemerkt: mit erstem juristischen Staatsexamens mit Prädikat ) teilhaben lässt. :D

    Und das sogar pro bono ( in der Definition von Wikipedia: steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit).

    Manche halten sich bereits nach Erlangung der Fahrerlaubnis ( im Volksmund auch Führerschein genannt ) für unfehlbare Autofahrer.

    Als "Referendar" sind Sie in der "Praxiserprobung". Viel Erfolg. Uns Beide trennen Jahrzehnte Lebenserfahrung und nur deshalb möchte ich Ihnen einen gutgemeinten Rat mit auf Ihren (beruflichen) Weg mitgeben: Legen Sie die "Augenklappe" ab und versuchen es mal mit Kreativität. Wo bleibt Ihr Lösungsansatz für die in diesem Threat angesprochene Problematik ?
     
    -dauerversenker- gefällt dies.
  9. hubi

    hubi Junior Experte

    Also ich hab nen Perma Bann kassiert,davor nie einen bekommen :) (Anm.: 1 Monat nachdem ich aufgehört hab lol )

    MfG Hubi

    Grüße an Phil
     
  10. Ahoi k95139zi,

    gerne können wir uns auch gegenseitig duzen. Ich tue mir nur lediglich schwer, fremden Menschen bei anfänglichem Kontakt mit "Du" anzusprechen. Meines Erachtens gebührt es der Respekt eines jeden Menschens gegenüber, diesen mit einem "Sie" anzureden, sofern man sich nicht das Du angeboten hat.

    Deine Metaphern konnten mir durchaus ein Schmunzeln abringen. Warum du allerdings ein erworbenes Fachwissen, sei es durch Vorlesungen im Hörsaal, durch Eigenstudium von Lehrbüchern oder durch Kurse bei Repetitoren, als negativ wertest, insbesondere in dem juristischen Tätigkeitsbereich, erschließt sich mir einfach nicht.

    Bezüglich deiner sarkastischen Anmerkung "und das sogar pro bono" bleibt mir nur eins zu sagen: Du glaubst ernsthaft, dass meine obigen Ausführungen auch nur jeglicher Gegenleistung wert seien? Leider sind es wohl Menschen wie du, die dazu beitragen, dass das Ansehen der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege in der Bevölkerung grundsätzlich gesunken ist und (noch) stetig sinkt. Nicht selten hört man (auch im Bekanntenkreis), dass Anwälte Halsabschneider seien und für jeden noch so kleinen Handstrich maßlos überzogene Preise verlangen. Ganz nach dem Motto: Für jedes gesprochene Wort in der Beratung kommt hinterher die Rechnung. Bei den obigen Ausführungen handelt es sich lediglich um eine sehr knappe Auskunft juristischen Allgemeinwissens. Keinesfalls beinhalten diese spezielles Fachwissen oder vertiefte Ausführungen. Für ein 10-minütiges Abtippen eines Postings und einen flüchtigen Blick in den schon aufgeschlagenen Schönfelder auch nur jegliches Entgelt zu verlangen, grenzt m.E. an eine Unverschämtheit. Um also wieder deine lateinische Wendung zu benutzen: Selbstverständlich gab es dieses "Fachwissen" pro bono.

    Deine Unterstellung im Wege des Vergleiches mit der Fahrerlaubnis, halte ich für unangebracht, ja sogar diffamierend. Keineswegs halte ich mich für unfehlbar. Ganz im Gegenteil! Ich möchte hierzu ein sehr passendes Zitat des schottischen Historikers und Philosophen Thomas Carlyle nennen: "Die folgenschwersten Fehler passieren, wenn der Mensch sich für unfehlbar hält.".

    Eines darfst du mir glauben, ich bin kein Feind von Kreativität. Zu einem sehr guten Juristen gehört Kreativität ja sogar zu seinen zwingenden Werkzeugen, wenn ein solcher mit allen ihm zur Verfügung stehenden juristischen Winkelzügen gekoppelt mit kreativer Argumentation zu erfolgversprechenden Ergebnissen gelangt. Doch auch die Kreativität kennt ihre Grenzen. Spätestens dann, wenn aus sog. Kreativität falsche Tatsachen erwachsen.

    Mein Lösungsansatz zu diesem Thread-Thema? Der Wille des Spielebetreibers. Wir reden hier von (relativ) wenig Aufwand, mit dem effektiv gegen Botuser vorgegangen werden könnte. Auch die technischen Mittel wären vorhanden. Es ist ein leichtes für jeden anständig ausgebildeten und erfahrenen Programmierer. Wie man hier von vielen Usern lesen kann, gibt es nun schon seit über einem halben Jahrzehnt solche Botuser auf den Seafight Meeren. Der Grund darin liegt einfach und allein an dem mangelnden Willen des Spielebetreibers dagegen entschlossen, effektiv und mit voller Härte vorzugehen. Es gab anscheinend schon etliche gut durchdachte und erarbeitete Konzepte aus den Reihen der Community, welche nie umgesetzt wurden. Der Spielebetreiber mag wohl seine berechtigten Gründe dafür haben, aber die Community kann primär nichts dagegen unternehmen, solange der Spielebetreiber weiterhin so agiert wie bisher. Das mag für den ein oder anderen traurig und ernüchternd sein, doch ist es leider Realität und nicht zu ändern.

    Gruß
     
    *DeLetEd* und Experte007 gefällt dies.
  11. ToDeSScHiFF™

    ToDeSScHiFF™ Fortgeschrittener

    diese arroganz,dieses geschwalle,mal ehrlich,da wird einem schlecht.ein rechtsanwalt der seafight spielt,warscheinlich im büro,nee iss klar.
    sowas kann echt keiner ernst nehmen..oh mein gott-lachflash....:D:D:D:D
     
  12. k95139zi

    k95139zi Admiral des Forums

    Mein lieber OвєяSραℓтPιℓz™

    Den "Schönfelder" auf dem Tisch liegen haben und noch keinen Blick in den "Knigge" geworfen? :cool:

    Für Jemanden, der soviel Wert auf Etikette ( Gesamtheit der Umgangsformen ) legt, ist Ihnen ein Fauxpas (Verstoß gegen die guten Umgangsformen) unterlaufen.

    Explizit hatte ich im Beitrag # 68 das Personalpronom "Sie" als Anrede verwendet. Aufgrund meiner Annahme, dass Sie diese Anredeform lt. Beitrag # 65 favorisieren.

    - sollte dieses Angebot nicht vom Älteren kommen ?
    impliziert, dass ein solches Angebot durch mich hätte kommen sollen.

    Ihr Lösungsansatz soll der "Wille des Betreibers sein" ? Mehr als dünn :rolleyes:.

    Ebenso wie die Bemerkung
    Dieses Forum ist nicht ein "Schönfelder", aus dem Sie zitieren sollten. Unter Kreativität verstehe ich, dass eigene Lösungsansätze aus dem persönlichen Fachgebiet ( hier: Jura) angebracht sind.

    Im Übrigen werden Personalpronomen immer groß geschrieben. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9 März 2017
  13. minizicklein

    minizicklein Forenprofi

    eure Probleme möchte ich lieber nicht haben^^...aber spaßig zu lesen
     
  14. Störti*sNeffe

    Störti*sNeffe Laufenlerner

    Nur die Harten kommen in den Garten - und genau dort werde ich jetzt hingehen ;).

    Schön, dass Dir am frühen Morgen dieses Forum mit obigen Beiträgen ein Lächeln ins Gesicht zaubern durfte. :rolleyes:
     
    ToDeSScHiFF™[†Δ†] und k95139zi gefällt dies.
  15. Experte007

    Experte007 Freiherr des Forums

    Hallo,

    @ OвєяSραℓтPιℓz™ und k95139zi ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr euch weiterhin zum Thema äussert......

    Danke ....
     
    _HooLs_ und ♠ĐΘШИТІМΞ♠[C] gefällt dies.
  16. k95139zi

    k95139zi Admiral des Forums

  17. _Frigga_

    _Frigga_ Boardanalytiker

    im kern ging es nach eurer gegenseitigen Rechtsberatung ^^ doch um die Art der Schädigung durch Bots

    computerbetrug mit Absicht der Bereicherung --ergaunern von geldwerten Leistungen hier perlen, items u.s.w.

    verkauf und Handel mit den illegal erworbenen Gütern acc welche zu diesem Zweck vollgebottet werden

    und der Bot Service an sich gewerbsmäßiger Betrug, mit Ziel Bereicherung


    und perlen sind sehr leicht in Geldes wert zu berechnen siehe payment^^

    voller acc ohne paymentitems sind so ca. 50-60mill perlen



    dazu mein rat an bp einen Präzedenzfall schaffen und diesen publizieren


    warum klappte das bei dark Orbit und hier nicht??
    sinkende userzahlen - wovon eventuell 20% selbst spielen?

    captcha lösung stündlich wäre ein ansatz--bei capchaanfrage schiff inaktiv dann logout - inaktiv kein schießen und kein beschuß
    bei relogin abfrage captcha


    anwesende dürfte das nicht stören oder?

    mfg
     
  18. k95139zi

    k95139zi Admiral des Forums

    ....siehe die Geschichte mit dem 1. FC Köln und dem sog. "Fan". Bengalo's werfen und dann in der Menge abtauchen war mal. Der Verein wird sich das "Bußgeld", das ihm vom DFB auferlegt wurde jetzt wiederholen.

    Vieleicht sollte ich mich mal mit dem Kollegen ;) OвєяSραℓтPιℓz™ zusammensetzen.
     
    _Frigga_ und spitzi77 gefällt dies.
  19. Experte007

    Experte007 Freiherr des Forums

    Hallo ,

    @ JohnRackham.

    Eigentlich haben wir hier ja 3 Themen.... Einmal wurden Acc die schon gesperrt waren nochmals gesperrt und dann "nur" 14 Tage....
    zum anderen wurden anscheinend Leute gesperrt die gar nicht gebottet haben und dann hätten wir noch das 3 Thema das mir am Herzen gelegen hat...

    Wieso nur 14 Tage Sperre für Benutzung eines Fremdprogrammen !!!!!! (auch beim 1 Vergehen)...

    Ist dies nun eure Handhabung für die nächste Zeit?
    Bleibt dies so?
    Soll dies eine abschreckende Wirkung haben?

    Ich bitte auch mal um Stellungsnahme was diese lächerlichen 14 Tage sollen?

    Danke

    PS: die Id hast du über bekannten Weg :)
     
    _Frigga_ gefällt dies.
  20. Experte007

    Experte007 Freiherr des Forums

    Hallo Lotti,

    schön das du mit diskutierst in diesem Thread aber lasse doch bitte Anschuldigungen wer bzw wann gebottet wird.
    Es geht hier um die Strafen die für Spieler ausgesprochen wird die erwischt werden.
    Das Boterkennungssystem von BP "arbeitet" zurzeit (vielleicht schon immer) anscheinend falsch.
    Es geht hier auch nicht um "vor der eigenen Türe kehren" da ich keinen Beschuldige sondern allgemein die Strafe für zu gering befinde.
    Nimm dir doch nochmal die Zeit (wenn du in Lampe rumfährst) und lies dir die Beiträge nochmal durch vielleicht verstehst du dann auch den Sinn dieses Thread´s.

    In diesem Sinne LG
     
    ஜDARKMENONEஜ und †Steinhäger† gefällt dies.
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