Kann man gegen Bigpoint eine Strafanzeige stellen ?

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Hilfe' wurde von Sylta gestartet, 20 Juli 2023.

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  1. Sylta

    Sylta Nachwuchs-Autor

    Moinsen hat jemand Erfahrungen damit ob man gegen BigPoint rechtlich vorgehen kann ?

    Bitte nur relevante antworten.

    Danke.
     
    .MarjinaL. gefällt dies.
  2. ϡ*Ðåяk-Jåςk*ϡ

    ϡ*Ðåяk-Jåςk*ϡ Nachwuchs-Autor

    Warum werden HIER Beiträge permanent gelöscht ?????
    Was soll die SCHEISSE
     
  3. Peanut

    Peanut Moderator Team Seafight

    Hallo,
    ich kann auch gerne wegen Deiner Unterstellung, Dir den Bann geben, wenn es gewünscht wird?

    Grüße
     
    Fighter-Seafight gefällt dies.
  4. Tortelacht

    Tortelacht Colonel des Forums

    Nein
    Nein. Du kannst gegen Bigpoint keine Strafanzeige stellen. Du könntest BP verklagen, wenn du BP einen Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen nachweisen willst oder kannst. Dabei solltest du dich aber unbedingt mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der mit dir zusammen abklärt, gegen welche vertragliche Vereinbarungen BP verstoßen haben könnte. Die Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn auch dein Anwalt der Meinung ist, dass in deinem Fall ein Verstoß gegen geschäftliche Vereinbarungen vorliegt.
    Wichtig ist. Wenn du klagst, musst du einen Verstoß gegen Vertragsrecht oder BGB nachweisen. Das setzt aber voraus, dass du alle Vertragsbedingungen kennst, denen du bei der Anmeldung im Spiel zugestimmt hast. Also erstmal beruhigen und genau nachlesen was BP darf und was nicht.
     
  5. Nordicstar1

    Nordicstar1 Nachwuchs-Autor

    @Sylta: Also, ich sag' mal so: Bigpoint stellt als Firma ein Onlinespiel zur Verfügung, in dem es klare Vorgaben (AGB's) gibt. Akzeptiert man diese - ok. Akzeptiert man sie nicht, dann sollte man das Spiel nicht spielen. Das mal zuerst. Man kann in dem Spiel gegen Euros gewisse Sachen kaufen, oder eben nach und nach erspielen. Mich würde jetzt mal interessieren, wie man auf die Idee kommt BP verklagen zu wollen.. vor allem weshalb. Wenn man beispielsweise nicht aufpaßt was man kauft, dann sollte man vorher genauer hinschauen, hat man den Artikel nicht bekommen kann man das jederzeit reklamieren, und bei Berechtigung war das auch nie ein Problem. Soviel dazu. Ist man aber der Meinung, daß das Spiel einem nicht zusagt.. dann bitte einfach: tschüß! Ich wüßte nicht weswegen man gegen BP rechtlich in irgendeiner Weise vorgehen sollte oder könnte - aber ich kann mich irren. Also denn: gutes Gelingen, oder einfach nur auf Wiedersehen... wahrscheinlich ist das letztere die bessere Wahl, denn ich denke solche Mitspieler braucht man nicht. Ich hoffe, die Antwort war relevant genug.:oops:
     
    WOODESROGERS) gefällt dies.
  6. *DeLetEd*

    *DeLetEd* Lebende Forenlegende

    das hört sich ja fast so an, als wäre BP eine non-profit-organisation, die man einfach lieb haben muss, und wer dies nicht tut, tickt nicht richtig.

    als erstes fällt mir die botproblematik ein, weil BP die AGB nicht konsequent durchsetzt, so dass handspieler benachteiligt werden.
    als zweites wären auch spieler denkbar, die testen wollen, wie belastbar die nachweise sind, die BP gegen defuff-empfänger vorlegt.
    soweit mal spontan ...
     
  7. Nordicstar1

    Nordicstar1 Nachwuchs-Autor

    Blödsinn - aber denn viel Spaß beim Klagen.. wer denn genug Kohle dafür hat. Mir ist die Botproblematik zwar auch bekannt.. aber was willst machen, ob das für ne' Klage reicht - ich weiß nicht. Man muß dann erstmal beweisen, das BP da garnichts gegen unternimmt. Und wie gesagt, niemand wird gezwungen das Spiel zu spielen.. das ist nunmal Fakt. Wem das alles sowas von gegen den Strich geht, der kann doch aufhören..
     
  8. WolkenlosWolkig

    WolkenlosWolkig Junior Experte

    Also Strafrecht betrifft Straftaten, wie Mord, Raub, Körperverletzung. Bei dem Problem geht es aber um Vertragsrecht = Zivilrecht = BGB zwischen Firma und nichtgewerblicher Kunde.
    Zur Botproblematik. Ist ein einseitiger Vertrag. BP verbietet dem Kunden das botten, aber verpflichtet sich an keiner dem Stelle gegenüber dem Kunden das botten zu bekämpfen. BP muss nichts gegen das botten unternehmen, könnte es sogar erlauben, daran verdienen, je nach eigenem Interesse.
    Andererseits, und das scheint hier der Ursprung des Problems zu sein, hat der zahlende Kunde ein Recht darauf, dass BP die im Vertrag versprochene Leistung erbringt, die kostenlose und besonders die kostenpflichtige. Wird der Kunde nun vom Spiel ausgeschlossen oder die Spielbarkeit eingeschränkt, könnte der Kunde auf Leistungserfüllung klagen, im geringen Umfang auch auf Entschädigung, die die Anwaltskosten decken. Doch BP wird bestrebt sein Maßnahmen gegen Nutzer nur dann durchzuführen, wenn sie dem Kunden rechtssicher einen Verstoß nachweisen können.
    Aber bestrebt bedeutet nicht perfekt, wie aktuell das Eingeständnis eines Fehlers und die angebotene Entschädigung beweist. (Wieso glauben die Optimisten hier eigentlich, dass die Programmierer eines Spieles, so voller Fehler wie Seafight, ein fehlerfreies Boterkennungsprogramm herstellen können? )
    Ein Anwalt mit sehr guten IT-Kenntnissen, der das Gericht davon überzeugen kann, dass es kein perfektes Programm gibt und darum selbst der schlimmste Botter als unschuldig zu gelten hat, könnte darum einen Prozess gewinnen. Aber da BP seine Methode geheim hält, braucht man schon einen Staranwalt, der BP zwingt Firmengeheimnisse offenzulegen. Danach wüssten dann aber wieder alle Botter wie man das Programm überlistet.
     
  9. Ignotus

    Ignotus Moderator Team Seafight

    Ahoi,

    Zu diesem Thema sind genügend Informationen gegeben worden. Um zu vermeiden, dass eine Diskussion entsteht, die hier nicht hingehört,

    Grüße und geschlossen
     
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