ich gehe davon aus das ihr die programme duldet

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Hilfe' wurde von Dobbie gestartet, 21 September 2017.

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  1. Dobbie

    Dobbie Laufenlerner

    Liebe SF leute lesen .und nicht löschen.es gibt ein urteil das es mich ermöglich euch als betreiber zur rechenschaft zu ziehen da ihr die programme duldet.

    Der Bundesgerichtshof – wie auch die vorherigen Instanzen – hat dem Kläger nun Recht gegeben und einen Urheberrechtsverstoß bejaht. Die Beklagte habe die Client-Software im Zuge der Programmierung ihrer Bot-Software entgegen der einschlägigen Lizenzbestimmungen gewerblich genutzt. Dies sei zunächst im Wege des Downloads auf die eigenen Server als auch beim späteren Upload in den lokalen Arbeitsspeicher und Grafikspeicher geschehen. Daher sei ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Herstellers gemäß § 69c Nr. 1 UrhG gegeben, so die Karlsruher Richter. Denn all dies sei nicht zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Nutzung, also zum Spielen des jeweiligen Computerspiels erfolgt.

    da ich hier schon ne menge kohle reingesteckt habe und ihr mit dem argument kommt unser antibot programm arbeitet daran kann so nicht stimmen.ihr seid in der pflicht es abzustellen.log euch selber ein mit schiffen und so könnt ihr nachts die karte säubern wurde früher in den anfangszeiten auch gemacht.ihr betrügt mich den dritten gegenüber durch die duldung.also es gibt ein urteil jetzt darüber für betreibe die ein bot programm dulden wie SF.

    In diesem sinne

    Dobbie
     
    -(Out§ider)- und .TSUNAMI*** gefällt dies.
  2. Amrifas

    Amrifas Forenaufseher

    Hi,

    also erstmal wäre doch eine Quellenangabe schön, bzw. von wann dieses Urteil ist?
    Dann ist es ziemlich sinn frei sowas im Forum zu posten, wo nur Spieler und Ehrenamtliche unterwegs sind, naja und John halt ab und zu.
    Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich finde es relativ offensichtlich, dass du/wir weder Kläger noch Beklagter sind. Also bezieht sich dieses Urteil dann auf Bigpoint und die Vertreiber von Botprogrammen. Wenn das alles so stimmt, könnte man sagen, dass die Position von BP gestärkt wurde. Klingt erstmal gut, aber wenn BP nicht gegen Botbetreiber vorgehen möchte, ist eh alles egal.
     
  3. Stranger.

    Stranger. Foren-Grünschnabel

    http://hoganlovells-blog.de/2017/02/01/bgh-faellt-grundsatzurteil-zu-bot-software/
    Ich habe es interessenshalber mal gegoogelt

     
    Amrifas gefällt dies.
  4. ~HiHo~

    ~HiHo~ Laufenlerner

    Und somit ist das Urteil nicht auf Bigpoint/ Seafight replizierbar und dein post einfach sinnfrei und keineswegs ein Argument für deine Diskussion.

    Eventuell solltest du dir den Fall und das Urteil einmal genau durchlesen. Es wurde nicht die Verwender des Bots, das programmieren und schon garnicht der Hersteller des Spiels angeklagt, sondern das verwenden des gesamten urheberrechtlich geschützten Spiels bei der Programmierung des Bot.
    Da es sich bei seafight um ein Browsergame handelt, müssten man nach deiner Argumentation jeden Browserhersteller verklagen, da er das Spiel „Seafight“ verwendet damit du es nutzten kannst.


    Zum anderen duldet Bigpoint in keiner Weise die nutzung solcher Programme! Die in den AGB festgehaltene Klausel und Regelmäßige Bannwellen beweisen dies!

    Was du hier tust ist schlicht eine Unterstellung und Anschuldigungen ohne Beweise und stichhaltige Begründung!
    Zudem sagt das Urteil nirgends das die Spieler den Spieleheestellen verklagen... Dies ist laut gesetzten Läuterung und ist soweit ichweis nicht rechtens! ;-)

    Wer im Glashaus sitzt...
     
  5. Mobido

    Mobido Foren-Grünschnabel

    Bigpoint hat damit weitreichende Möglichkeiten, gegen die Urheber der Botprogramme vorzugehen, ein Botbetreiber muss damit rechnen, auf Unterlassung, auch wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen zu werden, was eine kleine Firma in den Ruin treiben kann. Auch wenn bei SF wohl Freaks im Ausland die Betreiber der einschlägigen Botprogramme sind, können sie zur Rechenschaft gezogen werden, urheberrechtlich liegen dann auch Straftaten vor, so dass entsprechende Ermittlungsersuchen der Staatsanwaltschaft Hamburg ins Ausland weitergeleitet werden können, um die Urheber der Botprogramme zu identifizieren. Einfach Testkäufe veranlassen und dann der Staatsanwaltschaft Hamburg die eigenen Ermittlungsergebnisse präsentieren.
     
  6. JohnRackham

    JohnRackham Guest

    Ahoi,

    Ich bin mir sicher, dass unsere Rechtsabteilung im Bilde ist, was wir für Möglichkeiten haben und was nicht.
    Ich danke Dir für den Hinweis, ache hier dann aber auch zu :)
     
    .-merlin01-. und TheOnexD gefällt dies.
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