vergüttung als cm

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Hilfe' wurde von .TSUNAMI*** gestartet, 17 Oktober 2015.

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  1. .TSUNAMI***

    .TSUNAMI*** Boardveteran

    § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG wie verhällt sich das dazu
    werde ich angemeldet oder wie läuft das
     
    -Dr.Nulf001- gefällt dies.
  2. °Hydra°

    °Hydra° Forenfreak

    Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    § 26 Andere Vertragsverhältnisse


    Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 10 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann.
     
    Maya[TheOneAndOnly] und -Dr.Nulf001- gefällt dies.
  3. .TSUNAMI***

    .TSUNAMI*** Boardveteran

    ^^ das hab ich selber

    nur mir passt das ehrenamtliche bei einer firma mit mio umsatz nicht da diese weder sozial noch gemeinnützig ist
     
    Maya[TheOneAndOnly] gefällt dies.
  4. .TSUNAMI***

    .TSUNAMI*** Boardveteran

    auch items sind vergüttung und entsprechen dem mindestlohn also steuerpflicht

    bin aber eh nächste woche beim zoll ich frag da einfach mal
     
  5. ≈Takumi≈

    ≈Takumi≈ Admiral des Forums

    Hallo,

    wir vom ehrenamtlichen Team werden für unsere Tätigkeit hier nicht vergütet. Wenn du was anderes weisst, weisst du wohl mehr als ich. :)

    Da du dir ja vorgenommen hast beim Zoll hierfür nachzufragen: viel Spaß

    VG


    Thread geschlossen
     
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