Wie ist das mit den AGB

Dieses Thema im Forum 'Archiv - Hilfe' wurde von °Emil° gestartet, 24 März 2014.

Liebe(r) Forum-Leser/in,

wenn Du in diesem Forum aktiv an den Gesprächen teilnehmen oder eigene Themen starten möchtest, musst Du Dich bitte zunächst im Spiel einloggen. Falls Du noch keinen Spielaccount besitzt, bitte registriere Dich neu. Wir freuen uns auf Deinen nächsten Besuch in unserem Forum! „Zum Spiel“
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. °Emil°

    °Emil° Laufenlerner

    Bigpoint gewährleistet eine Erreichbarkeit der Spiele und Services von 90 % (neunzig Prozent) im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server des Portals oder der einzelnen Spiele auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Bigpoint liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.), über das Internet nicht zu erreichen sind, sowie Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Die Haftung der Bigpoint für eine Nichterreichbarkeit der Spiele und Services bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Bigpoint kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.


    und was passiert dann ??

    Mängelansprüche
    10.1 Bigpoint stellt dem Nutzer den Zugang zu den Spielen und Services in ihrer jeweils vorhandenen Fassung zur Verfügung (Ziff. 1.2). Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes/Funktionsumfangs des Spiels oder der Services. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Spiele und Services – wie jede Software – nie völlig fehlerfrei sein können. Als mangelhaft gelten die Spiele bzw. Services also nur, wenn ihre Spielbarkeit bzw. Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.

    Der Nutzer hat eventuell auftretende Mängel an den Spielen, Services oder sonstigen Leistungen oder Lieferungen der Bigpoint stets aussagekräftig zu dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Vor Meldung eines etwaigen Fehlers wird der Nutzer die Spiel- bzw. Serviceanleitung und ggf. andere von Bigpoint zur Verfügung gestellten Hilfestellungen zur Problembeseitigung (insbesondere Listen mit häufig gestellten Fragen, Diskussionsforen zu Problemen) konsultieren. Der Nutzer hat Bigpoint bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

    10.2 Der Nutzer hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber Bigpoint zu rügen. Zu Beweissicherungszwecken wird dem Nutzer empfohlen, sämtliche Mängelrügen schriftlich (per Fax, Brief oder E-Mail) an Bigpoint zu richten.
     
    -Bismark81- gefällt dies.
  2. Stangemann

    Stangemann Forenfreak

    Moin

    Und dein technisches Problem ist? Dann mal Licht aus hier.

    Über die A.G.B. kannst du dich mit der Rechtsabteilung von Bigpoint unterhalten.

    Gruß Stangemann
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.